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   BFH, 04.07.2005 - V B 195/04   

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https://dejure.org/2005,9344
BFH, 04.07.2005 - V B 195/04 (https://dejure.org/2005,9344)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2005 - V B 195/04 (https://dejure.org/2005,9344)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - V B 195/04 (https://dejure.org/2005,9344)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    UStDV 1993 § 61 Abs. 1 Satz 2; ; UStDV 1993 § 69 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 18 Abs. 9 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Frist für Antrag auf Vorsteuervergütung - Vereinbarung mit Gemeinschaftsrecht

  • datenbank.nwb.de

    Antragsfrist auf Vorsteuervergütung mit EU-Recht vereinbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2005, 2064
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.04.2005 - V B 123/03

    Antragsfrist des § 18 Abs. 9 Satz 3 UStG 1999 nicht gemeinschaftsrechtswidrig

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    a) Durch die Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass die Antragsfrist des § 69 Abs. 1 Satz 2 UStDV 1993 bzw. des an seine Stelle getretenen § 18 Abs. 9 Satz 3 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) den zwingenden Vorgaben des Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie des Rates vom 6. Dezember 1979 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern 79/1072/EWG - Verfahren zur Erstattung der Mehrwertsteuer an nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften --ABlEG-- Nr. L 331/11, im Folgenden: Achte Richtlinie 79/1072/EWG) entspricht (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 8. April 2005 V B 123/03, BFH/NV 2005, 1206).

    c) Im Übrigen verstößt die Antragsfrist von sechs Monaten weder gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gemäß Art. 12 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG, früher Art. 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft) noch gegen den gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 1206).

  • BFH, 02.04.1997 - V B 26/96

    Zur zutreffenden Bezeichnung des Leistungsempfängers in Rechnungen für Zwecke des

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sich ihre Beantwortung ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt oder die Frage bereits durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage durch den Bundesfinanzhof (BFH) erforderlich machen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 26/96, BFHE 182, 430, BStBl II 1997, 443).
  • EuGH, 13.12.2001 - C-324/99

    BEI EINER VERBRINGUNG VON ABFÄLLEN ZU IHRER BESEITIGUNG IN EINEN ANDEREN

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nämlich eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des Primärrechts zu beurteilen (EuGH-Urteile vom 12. Oktober 1993 Rs. C-37/92 --Vanacker und Lesage--, Slg. 1993, I-4947, RandNr. 9; vom 13. Dezember 2001 Rs. C-324/99 --Daimler Chrysler AG--, Slg. 2001, I-9897, RandNr. 32; BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02).
  • EuGH, 11.10.2001 - C-267/99

    Adam

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    e) Nach Art. 234 EG hat ein einzelstattliches Gericht von Amts wegen und in eigener Verantwortung zu entscheiden, ob eine Vorabentscheidung des EuGH zur Beantwortung entscheidungserheblicher Fragen erforderlich ist (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 11. Oktober 2001 Rs. C-267/99 --Adam--, EuGHE 2001, I-7467 Rz. 23).
  • BFH, 21.10.1999 - V R 76/98

    Form und Frist für Anträge auf Vorsteuervergütung

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG nach seinem eindeutigen Inhalt ("spätestens") eine Fristverlängerung ausschließt (z.B. Urteile vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214; vom 23. Oktober 2003 V R 49/01, BFH/NV 2004, 673).
  • EuGH, 12.10.1993 - C-37/92

    Strafverfahren gegen Vanacker und Lesage

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nämlich eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des Primärrechts zu beurteilen (EuGH-Urteile vom 12. Oktober 1993 Rs. C-37/92 --Vanacker und Lesage--, Slg. 1993, I-4947, RandNr. 9; vom 13. Dezember 2001 Rs. C-324/99 --Daimler Chrysler AG--, Slg. 2001, I-9897, RandNr. 32; BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02).
  • BFH, 13.01.2005 - V R 12/02

    USt: Haftung des Leistungsempfängers gemäß § 55 UStDV 1993

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nämlich eine nationale Maßnahme in einem Bereich, der auf Gemeinschaftsebene harmonisiert wurde, anhand der Bestimmungen dieser Harmonisierungsmaßnahme und nicht der des Primärrechts zu beurteilen (EuGH-Urteile vom 12. Oktober 1993 Rs. C-37/92 --Vanacker und Lesage--, Slg. 1993, I-4947, RandNr. 9; vom 13. Dezember 2001 Rs. C-324/99 --Daimler Chrysler AG--, Slg. 2001, I-9897, RandNr. 32; BFH-Urteil vom 13. Januar 2005 V R 12/02).
  • BFH, 23.10.2003 - V R 49/01

    Antragsfrist nach § 61 UStDV 1991

    Auszug aus BFH, 04.07.2005 - V B 195/04
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Art. 7 Abs. 1 Satz 4 der Achten Richtlinie 79/1072/EWG nach seinem eindeutigen Inhalt ("spätestens") eine Fristverlängerung ausschließt (z.B. Urteile vom 21. Oktober 1999 V R 76/98, BFHE 190, 239, BStBl II 2000, 214; vom 23. Oktober 2003 V R 49/01, BFH/NV 2004, 673).
  • BFH, 18.01.2007 - V R 22/05

    Bescheinigung für Vorsteuervergütungsverfahren - Bindung des BFH an

    Zur Vereinbarkeit des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens im Übrigen mit dem Gemeinschaftsrecht (Diskriminierungsverbot, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 4. Juli 2005 V B 195/04 (BFH/NV 2005, 2064, mit Nachweisen).
  • BFH, 22.03.2007 - V B 136/05

    USt: Errichtung eines Gebäudes

    Die Frage, wann mit der Errichtung eines Gebäudes i.S. des § 27 Abs. 2 UStG 1993 begonnen worden ist, hat keine grundsätzliche Bedeutung; sie ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt und es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (vgl. hierzu BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2005 V B 195/04, BFH/NV 2005, 2064; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
  • BFH, 12.07.2006 - V B 213/05

    Innergemeinschaftliche Lieferung; Belegnachweis; grundsätzliche Bedeutung

    Eine Rechtsfrage ist nicht klärungsbedürftig, wenn sie bereits durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ist und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung durch den BFH erforderlich machen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 4. Juli 2005 V B 195/04, BFH/NV 2005, 2064, m.w.N.).
  • BFH, 14.03.2007 - V B 150/05

    NZB: USt, Grundstückslieferung

    Es sind keine neuen Gesichtspunkte erkennbar, die eine erneute Prüfung und Entscheidung dieser Frage erforderlich machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 2005 V B 195/04, BFH/NV 2005, 2064; vom 11. August 2006 V B 23/04, BFH/NV 2007, 60).
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